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Ratgeber – Testament schreiben

Testament schreiben

Ich bin ja jetzt in einem Alter, in dem ich rechnerisch wohl meinen Zenit schon überschritten habe. Die 50 ist in Sicht. Auch wenn man sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen möchte, empfiehlt es sich doch frühzeitig seinen Nachlass zu regeln und sein Testament zu schreiben.

Was man zu Lebzeiten nicht „vererbt“ und was sonst beim Ableben noch alles geregelt werden soll, kann in einem schriftlichen Testament hinterlegt werden. Doch was gilt es hierbei zu beachten? Welche Fallstricke gibt es? Ich habe mir das Thema einmal näher angeschaut.

Was ist ein Testament und was sollte darin festgehalten werden?

Ein Testament wird häufig auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Darunter versteht man eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über ihr/sein Vermögen im Todesfall. Ein Testament bietet dem Erblasser zwei große Vorteile: Erstens, kann man damit eine Vielzahl von Dingen regeln. Und zweitens, kann der Erblasser weitgehend frei entscheiden, wer das Vermögen erben soll.

Auch lässt sich ein Testament dazu nutzen, den Erben bestimmte Pflichten aufzuerlegen. So kann zum Beispiel in einem letzten Willen ein Verkaufsverbot für eine Immobilie verhängt oder ein Verwandter zur Grabpflege verpflichtet werden. Der Freiheitsgrad bei der Erstellung eines Testaments ist sehr hoch. Nur darf der Inhalt des letzten Willens nicht unmöglich, sittenwidrig oder verboten sein.

Wer hat Anrecht auf einen Pflichtteil und kann dieser ausgeschlossen werden?

Der wahrscheinlich wichtigste Inhalt eines Testaments ist die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge. Mit einem letzten Willen kann der Erblasser auch juristischen Personen, wie beispielsweise Stiftungen oder wohltätige Vereinen, Vermögen zukommen lassen.

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass sogenannte „Abkömmlinge“ ein Anrecht auf einen Pflichtteil des Erbes haben. Unter Abkömmlingen sind die leiblichen oder adoptierten Kinder oder (sofern diese nicht mehr leben) die Enkel oder Urenkel zu verstehen. Außerdem sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt.

Eine vollständige Enterbung, also auch der Entzug des Pflichtteils, ist juristisch nahezu unmöglich. Dafür muss sich die pflichtteilsberechtigte Person einer schweren Straftat gegen den Erblasser schuldig gemacht haben, wie beispielsweise durch einen Mordversuch. In der Praxis kommt ein derartiger Pflichtteilsentzug sehr selten vor.

Wo wird das Testament hinterlegt?

Häufig wird ein Testament zu Hause in der Schreibtischschublade hinterlegt. Das hat einerseits den Vorteil, dass das Dokument in der Regel rasch gefunden wird. Andererseits birgt die Verwahrung an einem derart leicht zugänglichen Ort die Gefahr, dass der Finder das Testament verschwinden lässt, sofern es für sie/ihn ungünstig ausfällt.

Vor diesem Hintergrund sollten vor allem Menschen, die befürchten, dass Angehörige ihr Testament stehlen könnten, ihren letzten Willen besser nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Die sicherste Variante ist die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar oder einem Nachlassgericht. Wer das nicht möchte, sollte den letzten Willen in die Hände einer möglichst neutralen Person geben, die kein Interesse an einer Unterschlagung des Testaments hat. Auch ein Schließfach kann sich als sinnvoll erweisen.

Ich persönlich habe für meinen Tod eine Dokumentenmappe angelegt. Darin befinden sich alle Unterlagen (Versicherungspolicen, Urkunden, Rentenversicherungsunterlagen usw.), die nach meinem Tod relevant wären.

Wie verfasst man ein Testament richtig?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Entweder man erstellt es handschriftlich selbst oder man lässt es bei einem Notar beurkunden. Die Betonung bei der eigenen Erstellung des letzten Willens liegt auf „handschriftlich“. Ein Testament muss per Hand geschrieben sein, um im Zweifelsfall die Klärung der Echtheit durch einen Gutachter zu ermöglichen. Am Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente werden vor Gericht nicht anerkannt.

Wichtig ist ebenfalls, dass das Dokument eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ trägt, aus dem klar hervorgeht, worum es sich handelt. Auch sollten im Testament Ort und Datum angegeben werden und selbstverständlich darf die Unterschrift des Verfassers nicht fehlen. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die einzelnen Formulierungen im Testament möglichst klar und verständlich sind, um die Gefahr von Missverständnissen und daraus resultierende Erbstreitigkeiten zu minimieren.

Wer hilft bei der Erstellung eines Testaments?

Wer Hilfe bei der Erstellung eines Testaments benötigt, kann sich sowohl an einen Fachanwalt für Erbrecht als auch an einen Notar wenden. Der Vorteil einer Testamentsbeurkundung ein einem Notar ist, dass dabei das Testament auf rechtliche Zulässigkeit geprüft wird.

Selbstverständlich ist die fachkundige Unterstützung bei der Testamentserstellung durch Anwälte und Notare nicht kostenlos. Wer wissen möchte, welche Kosten damit verbunden sind, sollte beim Anwalt oder Notar im Vorfeld einen Kostenvoranschlag bzw. wegen der anfallenden Gebühren anfragen.

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Hauptberufliche Online-Texterin und Redakteurin. Bereits seit 2007 arbeite ich auf selbstständiger Basis im www. Als Mutter von 4 Kindern verfüge ich über umfangreiches Wissen in den Bereichen, Kinder, Familie, Haus, Garten, Gesundheit und Immobilien. Dies sind auch meine beruflichen Kernthemen im Bereich Texterstellung. Mein Wortschubse-Testblog ist rein privater Natur und es finden sich hier nur Produkte, die meine Familie oder ich selbst getestet haben.

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